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Stuttgarter Nachrichten vom 26. juli 2017: Christopher Street Day in Stuttgart – Türkische Gemeinde mit eigenem Wagen

Das Thema Homosexualität sei in vielen türkischstämmigen Familien nach wie vor ein absolutes Tabu, sagte der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde, Gökay Sofuoglu. Doch es gibt auch positive Entwicklungen.
Von Tilman Baur

Stuttgart - Menschen mit Migrationshintergrund, die von der Norm abweichen, haben es oft schwer. Anlässlich des Christopher Street Days (CSD) hat die Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg (TGBW) bei einer Veranstaltung auf die Situation der LSBTTIQ-Gemeinde aufmerksam gemacht. Die Abkürzung steht für „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queer“. Vor allem das Thema Homosexualität sei in vielen türkischstämmigen Familien nach wie vor ein absolutes Tabu, sagte der Vereinsvorsitzende Gökay Sofuoglu.

Die TGBW ist einer der wenigen türkischen Institutionen, die sich des Themas annimmt. So wirbt der Verein im Modellprojekt „Kultursensible sexuelle Orientierung – Andrej ist anders und Selma liebt Sandra“ mit Postkarten, Plakaten und Broschüren um Akzeptanz. Darüber hinaus bietet das Projekt Beratungsgespräche an und kooperiert mit bestehenden Institutionen wie dem schwul-lesbischen Weissenburg-Zentrum. Beim CSD ist der Verein erstmals mit einem Wagen vertreten. …

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Ist das noch zeitgemäß? In MekleNDR vom 10. 10. 2017: Gleichstellung in MV bleibt Frauensache

Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat am Vormittag die Klage eines Landesbeamten gegen das Landes-Gleichstellungsgesetz abgewiesen. Der Mitarbeiter des Bürgerbeauftragten kritisierte, dass nur weibliche Beschäftigte eine Gleichstellungsbeauftragte wählen und für diese Position kandidieren dürfen. Dies verstößt nach Ansicht der Richter nicht gegen das Grundgesetz und die Landesverfassung, die die Gleichstellung von Mann und Frau garantieren sollen. Die Richter bestätigten das Gesetz mit ihrem Urteil als verfassungskonform.
Gleichstellung zur Förderung von Frauen
Damit bleibt das Landes-Gleichstellungsgesetz wie es ist: Männer dürfen auch künftig nicht Gleichstellungsbeauftragte werden. Landtag und Landesregierung hielten die Verfassungsbeschwerde bereits im Vorfeld für unzulässig und unbegründet. Die Wahlrechtsbeschränkungen für Männer seien gerechtfertigt, da Frauen immer noch strukturell benachteiligt seien, hieß es. Das Gericht folgte dieser Ansicht: Es sei ein Frauenförderungsgesetz. …

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